Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil 1 Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die uncvr GmbH, Mörikestraße 7, 72144 Dußlingen (im Folgenden „Anbieter“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Leistungspflichten des Anbieters

(1) Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.
(4) Der Anbieter ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Anbieter dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Anbieter vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Anbieters überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Anbieters hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
(3) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Anbieter ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen.
Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Anbieter zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(7) Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Anbieters zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Anbieter zu sehen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen.
(5) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise abweichende Bestimmungen, die in § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen  Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.
(2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.
(3) Soweit nicht anders vereinbart gilt „auf Rechnung“ als Standardzahlungsart.
(4) Bei Bezahlung über PayPal gelten die entsprechenden AGB von PayPal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem PayPal-Konto einzuziehen.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
(6) Der Anbieter stellt ausschließlich elektronische Rechnungen via E-Mail bereit. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.
(7) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
(8) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Anbieters aufgerechnet werden.
(9) Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(2) Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Anbieter garantiert nicht, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(2) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 8 Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der uncvr GmbH.

§ 9 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

 (1) Der Anbieter räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Anbieters im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.
(2) Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Der Anbieter wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.
(3) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Anbieters.

§ 10 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §3 (8) dieses Vertrages.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen  UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 12 Sonstiges

(1) Alle Informationen und Erklärungen des Anbieters, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen des Anbieters gilt jedoch die Einschränkung des § 4 Abs. 4.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Teil 2 Besondere Bedingungen

§ 13 Besondere Bedingungen für Hosting-Produkte

 (1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Anbieter von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Anbieter die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Anbieter hiermit frei.
(3) Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:
(a) Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
(b) Anonymisierungsdienste
(c) P2P-Tauschbörsen
(4) Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann der Anbieter den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der Anbieter Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Anbieters nicht gefährdet werden.
(6) Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Anbieters oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Anbieter berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den Anbieter zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.
(7) Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der Anbieter den Server ebenfalls vorübergehend sperren.
(8) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Anbieter zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Datensicherung, hat der Kunde die vom Anbieter gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(9) Der Anbieter ist berechtigt, zur Überprüfung der Übereinstimmung der Server des Kunden mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, Audits durchzuführen. Im Rahmen dieser Audits ist der Anbieter insbesondere berechtigt zu prüfen, ob der Kunde eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der Kunde ist verpflichtet, an diesen Audits mitzuwirken.

§ 14 Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Anbieter behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.
(2) Der Anbieter kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
(3) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.

§ 15 Besondere Bedingungen für Domains

 (1) Sofern der Kunde über den Anbieter eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Anbieter wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB des Anbieters stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Anbieters.
(2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Anbieter hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
(5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Anbieters aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.
(6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Anbieter freizustellen.
(7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Anbieter unverzüglich in Kenntnis setzen.
(8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Anbieter zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Anbieter an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
(9) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 1-3 zugelassene Form.
(10) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Anbieter beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.
(11) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Anbieter unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
(12) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Anbieter bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (i.S.d. § 4 Abs. 4 dieser AGB) zu den Domains zu erklären, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Anbieter.
(13) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Anbieter in die Verwaltung eines anderen Anbieters gestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Anbieter eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

§ 16 Besondere Bedingungen für Consulting und IT-Dienstleistungen

(1) Die Angebote der uncvr GmbH sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung in Form einer Auftragsbestätigung verbindlich.
(2) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die uncvr GmbH nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der uncvr GmbH auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
(3) Die uncvr GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die uncvr GmbH keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die uncvr GmbH für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
(4) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass im Zuge einer Vermittlung an externe Partner alle zur Erfüllung dienenden Informationen an den externen Partner weitergegeben werden.
(5) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die uncvr GmbH nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls die uncvr GmbH jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
(6) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der uncvr GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uncvr GmbH nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
(8) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der uncvr GmbH eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
(9) Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.
(10) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält die uncvr GmbH einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat die uncvr GmbH zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
(11) Die uncvr GmbH verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der uncvr GmbH erforderlich ist. Die uncvr GmbH ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(12) Die Haftung der uncvr GmbH für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
(13) Der der uncvr GmbH erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt die uncvr GmbH dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der uncvr GmbH schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

Stand: 01.09.2018